- vorläufige Deckungszusage
- ⇡ Deckungszusage.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Vorläufige Deckung — Die vorläufige Deckung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dabei spielt keine Rolle, dass die Prämie und der Zeitraum der vorläufigen Deckung in den Hauptvertrag eingerechnet werden. Mit… … Deutsch Wikipedia
Deckungszusage — Vereinbarung von vorläufigem Versicherungsschutz vor Abschluss des Versicherungsvertrags und Zahlung der Erstprämie. Die vorläufige Deckung endet, wenn der endgültige Versicherungsvertrag abgeschlossen wird und der materielle Deckungsschutz… … Lexikon der Economics
Kraftfahrtversicherung — Kraftverkehrsversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Autoversicherung. I. Allgemeines:1. Geltungsbereich: Versicherungsschutz für die aus der Gefahr durch Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (Kfz) oder Anhängers entstehenden Schäden nach § 1 KfzPflVV; … Lexikon der Economics
Steuerberater — Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät. Die Berechtigung zur Berufsausübung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Erstprämie — Erstbeitrag; ⇡ Prämie, deren Zahlung, sofern nicht vorläufige ⇡ Deckungszusage erteilt oder ⇡ Rückwärtsversicherung vereinbart ist, erst den Versicherungsschutz in Kraft setzt (materieller Versicherungsbeginn). Wird die E. nicht rechtzeitig… … Lexikon der Economics
Steuerberater — 1. Begriff/Aufgaben: St. leisten nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vom 16.8.1961 m.spät.Änd. geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen. Sie haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu… … Lexikon der Economics
Versicherungsbestätigung — Voraussetzung für die öffentlich rechtliche Zulassung des Kraftfahrzeugs. Mit der Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO ist eine vorläufige ⇡ Deckungszusage erteilt (§ 1 Nr. 2 Satz 2 AKB). Vgl. auch ⇡ Kraftfahrtversicherung … Lexikon der Economics
Widerrufsrecht — I. Versicherungsvertrag:Innerhalb eines Zeitraums von vierzehn Tagen ab Unterzeichnung des ⇡ Versicherungsantrags kann der Versicherungsnehmer schriftlich seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung widerrufen. Dies gilt nur für… … Lexikon der Economics
Wirtschaftsprüfer (WP) — I. Begriff:WP sind nach § 1 I 1 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (⇡ Wirtschaftsprüferordnung (WPO)) Personen, die als solche öffentlich bestellt sind. II. Berufsstellung:Freier Beruf (§ 1 II WPO). Bestellung nur bei… … Lexikon der Economics